Holz Innovativ Programm

Förderung der Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz

Holz Innovativ Programm - HIP - Förderperiode 2021-2027

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) unterstützt im Rahmen des Holz Innovativ Programms die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz, die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen und die Demonstration und Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren.

Mit der neuen VwV Holz Innovativ Programm hat das MLR die bereits seit 2015 bestehende und bewährte Förderlinie weiterentwickelt. In der neuen EFRE Förderperiode 2021-2027 werden auch modellhafte und innovative Vorhaben im Holzbau und der Forschung entlang der Wertschöpfungskette Holz unterstützt.

Die Grundlage bildet das EFRE-Programm Baden-Württemberg 2021-2027.

Bitte beachten Sie, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zum Förderausschluss führt und schließen Sie Verträge erst ab oder erteilen Aufträge, wenn Sie von der L-Bank einen Förderbescheid oder ein Schreiben zur Zulassung des Maßnahmenbeginns vor Bewilligung erhalten haben.

 

Für mehr Informationen zur Förderung und Ablauf sehen Sie bitte die nachfolgenden Links bzw. bitte nach unten scrollen.

 

 

Förderaufruf "Innovation im Holzbau"

Formulare "Innovation im Holzbau"

Förderaufruf "Innovationstransfer"

Formulare "Innovationstransfer"

Verwaltungsvorschrift HIP

Planst du ein Jahr, so säe Korn.
Planst du ein Jahrtausend, so pflanze Bäume.

Wie läuft die Förderung ab?

Grundlagen des Holz Innovativ Programms

Hintergrund der Förderung

Das landespolitische Ziel Innovation adressiert die Bedeutung von Wissen und Innovation für die Wettbewerbsfähigkeit und das künftige Wachstum von Unternehmen und Regionen. Mehr denn je hängt die internationale Wettbewerbsfähigkeit von den Faktoren Innovationen, Wissen, Qualität und Technologiekompetenz ab. Der Ausbau von Wissen und Innovation soll im Ergebnis zu marktreifen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen führen, die von den Unternehmen wertschöpfend vermarktet werden können.

Um die Innovationsbeteiligung und die Wettbewerbsfähigkeit der baden-württembergischen Unternehmen zu verbessern, ist es unabdingbar, den Wissens- und Technologietransfer zu stärken. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beteiligen sich aufgrund größenbedingter Nachteile weniger an Forschungskooperationen. Deshalb bedarf es einer stärkeren Vernetzung, etwa in Clustern und Netzwerken mit anderen Wirtschaftsakteuren und anwendungsnahen bzw. anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen, um von einer stärkeren Einbindung in Innovations- und Technologieprozesse zu profitieren. An diesen Erfordernissen knüpft die VwV HIP an.

Holz als wichtiger regionaler und regenerativer Rohstoff leistet schon heute einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz. Zugleich ist Holz die Basis einer der umsatzstärksten und beschäftigungswirksamsten Wirtschaftssektoren in Deutschland. Die Forst- und Holzwirtschaft in Baden-Württemberg ist durch eine tief gestaffelte Wertschöpfungskette sowie durch eine mittelständische Struktur mit einem hohen Anteil an KMU geprägt, die überwiegend in ländlichen Räumen angesiedelt sind. Um die Weiterentwicklung und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Branche sicherzustellen, soll die Vernetzung der Unternehmen innerhalb der baden-württembergischen Holzwirtschaft mit innovationsrelevanten Akteuren gefördert werden. 

Ziel der Förderung

Ziel der Förderung ist, die Innovationskraft und Innovationstätigkeit der Unternehmen des Clusters Forst & Holz zu stärken und die nachhaltige, stoffliche Nutzung des Rohstoffes Holz zu steigern.

Es sollen neue Anwendungsfelder für den regenerativen und dadurch äußerst umweltfreundlichen Rohstoff Holz erschlossen werden.

Damit sollen energieintensive Materialien durch den klimapositiven Rohstoff Holz substituiert werden und der im Holz gespeicherte Kohlenstoff der Atmosphäre entzogen werden.

Gleichzeitig entsteht durch die nachhaltige Nutzung von Holz im Wald wieder Platz für die kommende Waldgeneration, um somit einen kontinuierlichen Kohlenstoffspeicher aus Holzprodukten aufzubauen.

Durch die daraus resultierende Reduktion des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 wird ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz und eine Abmilderung des Temperaturanstiegs geleistet.

Gleichzeitig wird der Verbrauch endlicher, fossiler Ressourcen reduziert.

Die Förderinhalte
  • 4.1: Projekte zur Beratung, zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung
  • 4.2: Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Innovationstransferprojekte
  • 4.3: modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung in Bauvorhaben
  • 4.4: weitere Maßnahmen zur Unterstützung einer klimafreundlichen Entwicklung
Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Personengemeinschaften und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. 

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungsvoraussetzungen richten sich nach Punkt 3 der VwV HIP und den Bestimmungen des jeweiligen Aufrufs. Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, die auf die Bereitstellung, Verarbeitung, Bearbeitung und Verwendung von Holz abzielen. Die beantragten Vorhaben müssen Beiträge zu den Outputindikatoren und zu den Querschnittszielen des EFRE-Programms erbringen, die im Formular "Geplante Zielbeiträge" erläutert werden.

Bitte beachten Sie hierzu die entsprechenden Zielbeitragsformulare (jeweils zu finden in der 1. Stufe):

Außerdem sind die Querschnittsziele „Nachhaltige Entwicklung“, "Charta der Grundrechte", „Gleichstellung von Männern und Frauen“ sowie „Nichtdiskriminierung“ zu berücksichtigen.

Beim Querschnittsziel „Nachhaltige Entwicklung“ wird eine positive Gesamtwirkung verlangt, die Charta der Grundrechte muss eingehalten werden. In Bezug auf die anderen Querschnittsziele muss sich das jeweilige Projekt bzw. die Maßnahme zumindest neutral verhalten.

Bei aus dem EFRE-kofinanzierten Maßnahmen muss der Finanzierungsanteil aus dem EFRE mindestens 100 000 Euro betragen.

Eigengenutzte Wohnbauprojekte können nicht gefördert werden.

Ebenso wird eine Förderung ausgeschlossen, sollte geplant sein das Wohnbauprojekt gewerblich zu verkaufen.

Art und Umfang der Zuwendung

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses durch EFRE- und/oder Landesmittel gewährt (nach Nummer 4.4 der VwV im Rahmen der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses durch Landesmittel).

Die Förderhöchstintensitäten der jeweiligen zuwendungsfähigen Maßnahmen sind in der VwV HIP unter Ziffer 5.3 ausgewiesen. Sollten Beihilfen ausgebracht werden, so erfolgt die Zuwendung, je nach beantragter zuwendungsfähiger Maßnahme, in Übereinstimmung mit Art. 25 oder 27 der VO (EU) Nr. 651/2014.


Zuwendungsfähig sind die im Förderzeitraum durch Rechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege nachgewiesenen, eindeutig zuordenbaren und zweckentsprechend verwendeten oder anhand von standardisierten Verfahren nach dem Förderhandbuch ermittelten Ausgaben für 

a) Investitionen
b) Personal (im Bedarfsfall zuzüglich 15% Gemeinkostenpauschale)
c) Sachmittel. 

Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für 

a) Grunderwerb
b) Umsatzsteuer bei Zuwendungsempfängern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. 

Die zuwendungsfähigen und zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben einer Maßnahme müssen mindestens 200.000 Euro (nach Nr. 4.1 und 4.2; bei 50% Förderung aus dem EFRE) oder 250.000 Euro (nach Nr. 4.3; bei 40% Förderung aus dem EFRE) betragen.

Für innovative Baulösungen gemäß Ziffer 4.3 der VwV HIP beträgt die Zuwendung bis zu 400.000 Euro, bei herausragender Bedeutung bis zu 1.000.000 Euro je Einzelprojekt. 

Auswahl- und Antragsverfahren

Um einen Antrag bei der Landeskreditbank (L-Bank) stellen zu können, ist zunächst das Vorauswahlverfahren, welches mit der Projektauswahl durch das MLR abgeschlossen wird, erfolgreich zu durchlaufen.
Um am Vorauswahlverfahren teilzunehmen, ist eine Vorhabensskizze bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe (efre@l-bank.de und hip@mlr.bwl.de) einzureichen.
Zusätzlich ist das Zielbeitragsformular „Geplante Zielbeiträge“ auszufüllen und gemeinsam mit der Vorhabensskizze einzureichen, um den Beitrag Ihres Vorhabens zu den spezifischen Zielen und die für alle Projekte geltenden Querschnittsziele des EFRE-Programms zu messen.

Die Fristen für die Einreichung der Vorhabensskizzen sind jährlich der 15.03. und 15.09. sowie für Holzbau zusätzlich der 15.06. und 31.12..

Beim MLR ist der Clusterbeirat Forst & Holz (für Maßnahmen nach Nr. 4.1 und 4.2) und die Jury Holzbau (für Maßnahmen nach Nr. 4.3) eingerichtet, die das Ministerium bei der Umsetzung der VwV HIP beraten und fristgerecht eingereichte Vorhabensskizzen im Zuge des Vorauswahlverfahrens bewerten. Der Clusterbeirat tagt in der Regel zweimal jährlich, die Jury viermal jährlich.

Die Bewertung und Auswahl der eingereichten Vorhabensskizzen im Holzbau erfolgt anhand von Kriterien. Es werden nur solche Holzbau-Vorhaben gefördert, die einen bewertbaren Beitrag zu den spezifischen Zielen der Prioritätsachsen des EFRE-Programms leisten. Es gelten folgende Kriterien: 

Förderschwerpunkt "Innovationstransfer":

- Innovationspotenzial
- KMU-Orientierung
- Relevanz und Bedeutung für eine nachhaltige bioökonomisch orientierte Wertschöpfungskette Holz
- Leistungsfähigkeit und Kompetenz des Projektträgers

Förderschwerpunkt "Innovation im Holzbau":

- Innovation und Potenzial für Weiterentwicklungen im Holzbau;
- Architektonische Gestaltung, Tragwerksplanung und Beitrag zur Baukultur;
- Vorbildwirkung und Modellcharakter des Vorhabens;
- Unterstützung regionaler Wertschöpfung;
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende

Im Übrigen gelten die Auswahlkriterien und –methodiken für Vorhaben im Rahmen des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2021-2027 (Projektauswahlprinzipien)

Das Vorhaben ist in der Vorhabensskizze so zu beschreiben, dass es anhand der zuvor genannten Kriterien bewertet werden kann. Der Clusterbeirat und die Jury beraten das Ministerium bezüglich der Förderwürdigkeit der eingereichten Vorhabensskizzen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung im Rahmen des Vorauswahlverfahrens obliegt dem MLR. Im Anschluss an die Entscheidung werden die Bewerbenden schriftlich über das Ergebnis durch das MLR informiert. Insofern das Vorhaben positiv durch das MLR beschieden wurde, liegt eine Antragsberechtigung vor, welche dazu berechtigt, einen Antrag bei der L-Bank zu stellen. Bis zu 6 Monate nach dem Erlangen der Antragsberechtigung können die Förderanträge bei der L-Bank eingereicht werden. Maßgeblich für die Berechnung der Halbjahresfrist ist das Datum des Schreibens des MLR. 

Die Förderanträge sind (unter Verwendung des einschlägigen Antragsformulars) und dazugehöriger Anlagen vollständig und unterschrieben bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe (efre@l-bank.de und hip@mlr.bwl.de) einzureichen. Formulare zur Antragsstellung für die verschiedenen adressierten Maßnahmen sowie weitere Informationen sind abrufbar unter:

  • Für Vorhaben nach Nr. 4.1 und 4.2 der VwV HIP (Innovationstransfer) unter FORMULARE
  • Für Vorhaben nach Nr. 4.3 der VwV HIP (Innovation im Holzbau) unter FORMULARE

Der jeweilige Antrag muss eine aussagefähige Beschreibung des Vorhabens beinhalten, aus der der Inhalt des Projekts (Projektdarstellung), die Projektziele und die geplanten Maßnahmen ersichtlich sind. Ferner muss der Antrag einen Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens enthalten, in dem die wesentlichen Umsetzungsschritte (Meilensteine) benannt sind. 

Die L-Bank nimmt den Antrag entgegen, bearbeitet ihn und erteilt bei positiver Prüfung der Antragsunterlagen einen Bewilligungsbescheid. 

Informationen und Dokumente

Clusterbeirat Forst & Holz

Der Clusterbeirat berät das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei Fragen zur Förderung im Rahmen des „Holz Innovativ Programms“ und bewertet eingereichte Vorhabenskizzen. Der Clusterbeirat setzt sich auch mit aktuellen Herausforderungen des Clusters „Forst und Holz“ auseinander und erarbeitet Lösungsansätze. Im Beirat stimmen sich die verschiedenen Interessensgruppen ab und stoßen Aktivitäten zur Weiterentwicklung des Clusters an.

 

Geschäftsstelle

Die Geschäftsführung des Clusterbeirats liegt beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Mail

Clusterbeiratssitzung am 26.04.2024 in Tübingen

v.l.n.r.:

Prof. Dr. Bertil Burian (Vorsitzender), Bernhard Panknin, Ludwig Albrecht, Andreas Schilling, Christina Küppers, Nadine Kaiser, Prof. Dr. Uwe Sachse (Hochschule Albstadt-Sigmaringen; Gastteilnehmer), Esther von Röhl, Gerd Renz, Harald Wetzel

Mitglieder der Jury Holzbau

Ansprechpartner

Fachlicher Ansprechpartner im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Referat 54
Ralf Wille
E-Mail: HIP(at)mlr.bwl.de

Fachlicher Ansprechpartner im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Referat 54
Rene Tschiersky
E-Mail: HIP(at)mlr.bwl.de

Fachlicher Ansprechpartner im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Referat 54
Harald Wetzel
E-Mail: HIP(at)mlr.bwl.de 

Hier haben Sie die Möglichkeit mit der Landesregierung direkt in Kontakt zu treten.

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