Wir fördern Innovation!
Für die Förderung im Rahmen der aktuellen Ausschreibung aus der Richtlinie Cluster Forst und Holz ist eine formale Antragstellung erforderlich. Die Antragsunterlagen sowie ein erläuterndes Merkblatt zur Antragstellung stehen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Zur Unterstützung der Antragstellung beraten wir Sie.
Diese Beratung können Sie gerne schon im Vorfeld der Antragstellung nutzen.
Unsere Ansprechpartnerin per Mail hierzu:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Sylvia Beck
Referat 55
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
sylvia.beck(at)mlr.bwl.de
Die Förderung durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird im Rahmen des Operationellen Programms für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" – Teil EFRE – in Baden-Württemberg 2007-2013 durch die Europäische Union kofinanziert.
Antragsunterlagen
Eine Antragstellung ist nur auf dem aktuellen Antragsformular möglich. Neben der Antragsberatung gibt das Merkblatt "Hilfestellung bei der Antragstellung". Dem Merkblatt kann insbesondere entnommen werden, welche Anlagen wir von Ihnen zusätzlich zum Antrag benötigen.
- Aktuelles Antragsformular
- Merkblatt zum Antrag
- Businessplan (Strukturvorlage)
- Soll-Indikatorenblatt Clusternetzwerke
- Soll-Indikatorenblatt KMU
- Soll-Indikatorenblatt Forschung
- Nachweis für die Einhaltung der KMU-Kriterien
- Erklärung Besserstellungsverbot
- Abordnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Personalkostenübersicht
- Erklärung Forschungsinstitute
- Erklärung zu De-minimis / Kleinbeihilfen
Verwendungsnachweise - Abrechnung
- Ist-Indikatorenblatt (nur Schlussverwendungsnachweis)
- Zwischen- / Schlussverwendungsnachweis ANBest-P und -K RWB-EFRE
- Belegliste EFRE
- Personalkostenübersicht
Allgemeine Nebenbestimmungen
Bei einer erfolgreichen Antragstellung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung von den Antragstellern einzuhalten. Diese erhalten die Zuwendungsempfänger mit dem Zuwendungsbescheid.
Es gibt die Allgemeinen Nebenbestimmungen für privatgewerbliche Zuwendungsempfänger und für kommunale Zuwendungsempfänger:
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung im Rahmen der EU-Strukturförderung Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) 2007-2013 - Bereich EFRE (ANBest-P RWB-EFRE)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften im Rahmen der EU-Strukturförderung Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) 2007-2013 - Bereich EFRE (ANBest-K RWB-EFRE)
Bestandteil der Allgemeinen Nebenbestimmungen sind die Vorgaben zur Publizität. Diese dienen dazu, die Öffentlichkeit von der finanziellen Unterstützung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Land Baden-Württemberg zu unterrichten.
Weitere Informationen
Im Rahmen der Richtlinie Cluster Forst und Holz können Unternehmen nur dann gefördert werden, wenn sie der Empfehlung der Europäischen Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen in der jeweiligen Fassung entsprechen.
Machen Sie einen Online-Schnelltest, um festzustellen ob Sie ein KMU sind.
Das MLR stellt für die Fördertatbestände der Richtlinie Cluster Forst und Holz beihilferechtlich auf die Regelung des BMWi vom 29.12.2008 zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise („Bundesregelung Kleinbeihilfen") ab. Dies betrifft alle Förderfälle für die Jahre 2009 und 2010.
Die für eine entsprechende Bewilligung erforderlichen Informationen sind von den Antragstellern als Anlage zum Antrag einzureichen (De-minimis-/ Kleinbeihilfenerklärung).
Förderverfahren
Hier sehen Sie vereinfacht die Schritte und die jeweiligen Zuständigkeiten auf dem Weg zu einer Förderung aus der Richtlinie Cluster Forst und Holz.






