Förderung
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt hiermit Fördermittel aus der "Richtlinie Cluster Forst und Holz" vom 07.11.2008 aus.
Wir fördern Innovation!
Dies ist mit Maßnahmen aus der Richtlinie Cluster Forst und Holz des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur Mobilisierung der Potenziale des Clusters maßgeschneidert möglich. Ziel der Clusterförderung Forst und Holz ist es, die in der Clusterstudie analysierte Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, die innerhalb des Clusters bestehenden Arbeitsplätze zu sichern und die Entstehung neuer Arbeitsplätze zu unterstützen. Hierzu soll insbesondere die Zusammenarbeit und Vernetzung der Unternehmen untereinander sowie mit Forschungseinrichtungen initiiert und verbessert werden.
Bis Ende 2013 können rund sechs Millionen Euro eingesetzt werden. Damit soll über die Bildung von Netzwerken die Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung im Cluster Forst und Holz verbessert werden.
Die Förderung durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird im Rahmen des Operationellen Programms für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" – Teil EFRE – in Baden-Württemberg 2007-2013 durch die Europäische Union kofinanziert.
Die Förderinhalte
- Einrichtung und laufender Betrieb von einer zentralen, landesweiten sowie von regionalen Clustermanagementstrukturen oder Unternehmensnetzwerkstrukturen,
- Maßnahmen zur Unterstützung der Gründung, Weiterentwicklung und Festigung von Unternehmensnetzwerken und -kooperationen sowie zwischen Unternehmen und Forschungs- und Bildungseinrichtungen, insbesondere zielgruppengerichtete Öffentlichkeitsarbeit sowie die Durchführung von themenbezogenen Veranstaltungen mit dem Ziel der Gründung, Festigung oder Erweiterung von Unternehmenskooperationen,
- Vorbereitende, themenbezogene Studien, Gutachten, Konzeptionen etc., bei denen hinsichtlich Untersuchungsgegenstand oder Methodik neue Erkenntnisse gewonnen werden, Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte auf der Basis oder unter Verwendung des Rohstoffes Holz sowie zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produktionsverfahren zur Holzgewinnung und -verarbeitung,
- Einführung neuer oder verbesserter Verfahren der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette Holz einschließlich Logistikoptimierung und Verbesserung des Datenaustauschs
Informationen und Dokumente
- Die aktuelle Ausschreibung von Fördermitteln finden Sie hier
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Förderung des Clusters Forst und Holz in Baden-Württemberg (Richtlinie Cluster Forst und Holz) im Rahmen des Operationellen Programms für das Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" – Teil EFRE1 – in Baden-Württemberg 2007-2013 vom 07. November 2008 (Az.: 54-8654.00)
- weitere Informationen zur Antragstellung und zum Antragsverfahren





